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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gültig für Aufträge ab dem 1. November 2026

Hyde Media · 2W ApS · CVR 45 37 73 93
Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gültig für Aufträge ab dem 1. November 2026

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über die Buchung von Werbeflächen und damit verbundene Leistungen von Hyde Media. Sie gelten ausschliesslich im Verkehr zwischen Unternehmen.

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Inhalt
  1. 1. Geltungsbereich
  2. 2. Offerte und Vertragsschluss
  3. 3. Preise
  4. 4. Rechnungsstellung und Zahlung
  5. 5. Verschiebung und Annullierung
  6. 6. Werbemittel und Inhalt
  7. 7. Recht von Hyde Media, Inhalte abzulehnen
  8. 8. Bewilligungen
  9. 9. Leistungserbringung, Montage und Unterhalt
  10. 10. Mängelrüge
  11. 11. Haftung und Haftungsbeschränkung
  12. 12. Höhere Gewalt
  13. 13. Verwendung der Kampagne als Referenz
  14. 14. Mediaagenturen und Subunternehmer
  15. 15. Datenschutz
  16. 16. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
  17. 17. Änderungen
  18. 18. Kontakt

1. Geltungsbereich

  1. 1.1Diese AGB gelten für alle Offerten, Auftragsbestätigungen und Verträge über Werbeflächen an Baugerüsten (Gerüstwerbung) und an Fassaden (Fassadenwerbung) sowie über die damit verbundene Produktion, Montage und Demontage, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist.
  2. 1.2Auftraggeber ist das Unternehmen oder die Mediaagentur, das bzw. die den Auftrag erteilt («Auftraggeber»). Erteilt eine Mediaagentur den Auftrag im Namen eines Werbetreibenden, haften Agentur und Werbetreibender solidarisch für die Erfüllung des Vertrags, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist.
  3. 1.3Allgemeine Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn Hyde Media ihnen schriftlich zugestimmt hat.
  4. 1.4Verträge mit Liegenschaftseigentümern über die Miete von Werbeflächen werden in einer separaten Vereinbarung geregelt und fallen nicht unter diese AGB.

2. Offerte und Vertragsschluss

  1. 2.1Offerten sind während 30 Tagen ab Ausstellung gültig, sofern in der Offerte nichts anderes steht. Standorte werden erst mit Vertragsschluss reserviert.
  2. 2.2Der Vertrag kommt zustande, wenn Hyde Media die schriftliche Annahme der Offerte durch den Auftraggeber erhält oder wenn Hyde Media eine erhaltene Bestellung mit einer Auftragsbestätigung bestätigt.
  3. 2.3Der Auftraggeber prüft die Auftragsbestätigung und meldet allfällige Einwände spätestens 5 Arbeitstage nach Erhalt. Danach ist die Auftragsbestätigung verbindlich.

3. Preise

  1. 3.1Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
  2. 3.2Die Offerte oder Auftragsbestätigung hält fest, was im Preis enthalten ist – typischerweise Mediamiete, Druckproduktion, Montage, Demontage und Gebühren für Bewilligungen. Nicht aufgeführte Leistungen werden nach Vereinbarung separat verrechnet.
  3. 3.3Hyde Media behält sich die Berichtigung offensichtlicher Schreib- und Rechenfehler vor. Änderungen von öffentlichen Abgaben, Gebühren und Bewilligungsauflagen, die nach der Auftragsbestätigung eintreten und ausserhalb des Einflussbereichs von Hyde Media liegen, können weiterverrechnet werden.

4. Rechnungsstellung und Zahlung

  1. 4.1Sofern die Auftragsbestätigung nichts anderes vorsieht, wird der Auftrag bei Vertragsschluss in Rechnung gestellt. Die Zahlungsfrist beträgt 30 Tage netto ab Rechnungsdatum.
  2. 4.2Bei Sonderanfertigungen, etwa ungewöhnlichen Formaten oder Materialien, kann Hyde Media die Bezahlung der Produktion vor deren Beginn verlangen.
  3. 4.3Mit Ablauf der Zahlungsfrist gerät der Auftraggeber ohne weitere Mahnung in Verzug und schuldet einen Verzugszins von 5 % pro Jahr (Art. 104 OR).
  4. 4.4Ist eine fällige Zahlung nicht eingegangen, kann Hyde Media die Kampagne bis zum Zahlungseingang aufschieben oder unterbrechen. Die Kampagnendauer verlängert sich dadurch nicht.
  5. 4.5Hyde Media kann von einem bestätigten Auftrag zurücktreten, wenn die Bonität des Auftraggebers nicht bestätigt werden kann oder wenn der Auftraggeber fällige, unbezahlte Rechnungen von Hyde Media hat.

5. Verschiebung und Annullierung

  1. 5.1Ein bestätigter Auftrag ist für den Auftraggeber verbindlich.
  2. 5.2Der Auftraggeber kann einmalig beantragen, die Kampagne in einen anderen Zeitraum zu verschieben, spätestens 8 Wochen vor dem vereinbarten Kampagnenstart. Die Verschiebung setzt voraus, dass der Standort im gewünschten Zeitraum frei ist. Bereits angefallene oder verbindlich ausgelöste Kosten werden verrechnet.
  3. 5.3Annulliert der Auftraggeber einen bestätigten Auftrag, werden die bereits angefallenen oder verbindlich ausgelösten Kosten für Produktion und Bewilligungen sowie folgender Anteil des Mediapreises verrechnet: mehr als 12 Wochen vor Kampagnenstart 20 %, 6 bis 12 Wochen vorher 50 %, weniger als 6 Wochen vorher 100 %.
  4. 5.4Annullierungen und Verschiebungen sind schriftlich mitzuteilen und werden mit dem Eingang der Mitteilung bei Hyde Media wirksam.

6. Werbemittel und Inhalt

  1. 6.1Der Auftraggeber liefert druckfertige Daten gemäss den technischen Vorgaben von Hyde Media. Sofern nichts anderes vereinbart ist, müssen die Daten spätestens 10 Arbeitstage vor Kampagnenstart bei Hyde Media eingehen.
  2. 6.2Werden die Daten verspätet oder in unbrauchbarer Qualität geliefert, kann sich der Kampagnenstart verzögern. Die Kampagnendauer verlängert sich dadurch nicht, und der Preis wird nicht reduziert.
  3. 6.3Hyde Media haftet nicht für Fehler in Daten oder Gut-zum-Druck-Vorlagen, die der Auftraggeber freigegeben hat, und nicht für geringfügige Farbabweichungen, wie sie im Grossformatdruck üblich sind.
  4. 6.4Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass der Inhalt der Werbung dem geltenden Recht entspricht, namentlich dem Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und den Vorschriften für bestimmte Produkte, und dass er über die erforderlichen Rechte an Texten, Bildern, Marken und abgebildeten Personen verfügt.
  5. 6.5Der Auftraggeber hält Hyde Media und die Eigentümerschaft der Liegenschaft schadlos für Ansprüche Dritter, die sich aus dem Inhalt der Werbung ergeben.

7. Recht von Hyde Media, Inhalte abzulehnen

  1. 7.1Hyde Media kann Werbemittel ablehnen oder deren Änderung verlangen, wenn sie nach Einschätzung von Hyde Media gegen das Gesetz, die Auflagen einer Bewilligung, die Vorgaben der Eigentümerschaft oder die Grundsätze der Lauterkeit in der kommerziellen Kommunikation verstossen oder das Ansehen von Hyde Media oder der Eigentümerschaft schädigen können.
  2. 7.2Wird ein Werbemittel abgelehnt, kann der Auftraggeber innerhalb der vereinbarten Fristen ein neues liefern. Kann die Kampagne nicht durchgeführt werden, weil der Auftraggeber kein zulässiges Werbemittel liefert, wird der Auftrag vollständig verrechnet.

8. Bewilligungen

  1. 8.1Hyde Media holt die Reklamebewilligung bei der zuständigen Behörde ein, soweit eine solche erforderlich ist, sowie die Zustimmung der Eigentümerschaft der Liegenschaft.
  2. 8.2Bewilligungen können mit Auflagen verbunden sein und bestimmte Inhalte ausschliessen, zum Beispiel Werbung für alkoholische Getränke, politische Werbung oder pornografische Inhalte. Hyde Media teilt dem Auftraggeber die ihr bekannten Auflagen mit. Für Werbemittel, die den Auflagen nicht entsprechen, gilt Ziffer 7.2.
  3. 8.3Wird eine erforderliche Bewilligung aus Gründen, die Hyde Media nicht zu vertreten hat, nicht erteilt, widerrufen oder geändert, bietet Hyde Media einen gleichwertigen Standort oder Zeitraum an. Nimmt der Auftraggeber dieses Angebot nicht an, erstattet Hyde Media den bezahlten Betrag für den nicht erbrachten Teil der Kampagne. Eine weitergehende Haftung von Hyde Media besteht nicht.

9. Leistungserbringung, Montage und Unterhalt

  1. 9.1Hyde Media übernimmt Montage und Demontage, sofern nichts anderes vereinbart ist. Die Montage kann sich wegen der Witterung, etwa starkem Wind, oder wegen der Zugangsverhältnisse auf der Baustelle oder an der Liegenschaft verzögern.
  2. 9.2Gerüststandorte sind an Bauprojekte gebunden; ihre Verfügbarkeit hängt vom Bauprogramm ab. Wird das Bauvorhaben verschoben oder verkürzt oder das Gerüst früher als geplant abgebaut, kann sich die Kampagnendauer entsprechend verschieben oder verkürzen. Hyde Media informiert den Auftraggeber so rasch wie möglich und bietet einen anderen Zeitraum oder Standort an. Nimmt der Auftraggeber dieses Angebot nicht an, wird der Preis für den nicht erbrachten Teil des Zeitraums anteilmässig reduziert.
  3. 9.3Wird eine Werbefläche beschädigt, etwa durch Vandalismus oder Sturm, behebt Hyde Media den Schaden innert angemessener Frist. Ist die Werbung aus Gründen, die Hyde Media zu vertreten hat, mehr als 3 aufeinanderfolgende Tage nicht sichtbar, wird die Kampagnendauer entsprechend verlängert oder der Preis anteilmässig reduziert.
  4. 9.4Hyde Media dokumentiert die Montage mit Fotos.

10. Mängelrüge

  1. 10.1Der Auftraggeber rügt Mängel sofort, spätestens innert 5 Arbeitstagen, schriftlich, nachdem er sie entdeckt hat oder hätte entdecken müssen (Art. 201 OR).
  2. 10.2Ansprüche aus Mängeln sind in jedem Fall spätestens 3 Monate nach Ende der Kampagne geltend zu machen.
  3. 10.3Eine Mängelrüge berechtigt nicht dazu, Zahlungen für Teile des Auftrags zurückzubehalten, die von der Rüge nicht betroffen sind.
  4. 10.4Bei einer berechtigten Mängelrüge kann Hyde Media wählen, ob sie den Mangel behebt, die Kampagne verlängert, eine gleichwertige Leistung erbringt oder den Preis anteilmässig reduziert.

11. Haftung und Haftungsbeschränkung

  1. 11.1Hyde Media haftet nach den allgemeinen Bestimmungen des schweizerischen Obligationenrechts (OR), mit den Einschränkungen dieser AGB.
  2. 11.2Soweit gesetzlich zulässig, haftet Hyde Media nicht für indirekte Schäden und Folgeschäden wie Betriebsunterbruch, entgangenen Gewinn, Umsatzeinbussen oder Reputationsschäden.
  3. 11.3Soweit gesetzlich zulässig, ist die gesamte Haftung von Hyde Media auf den vereinbarten Preis des Auftrags beschränkt, auf den sich der Anspruch bezieht.
  4. 11.4Diese Beschränkungen gelten nicht für Schäden, die Hyde Media absichtlich oder grobfahrlässig verursacht hat (Art. 100 Abs. 1 OR), und nicht, soweit eine weitergehende Haftung gesetzlich zwingend ist.

12. Höhere Gewalt

  1. 12.1Hyde Media haftet nicht für Nichterfüllung oder Verzug, die auf Umstände ausserhalb ihres Einflussbereichs zurückgehen, namentlich aussergewöhnliche Witterung, Feuer, Streik, Epidemien, behördliche Anordnungen, Unterbrüche oder Änderungen von Bauprojekten sowie Verzögerungen bei Lieferanten aus denselben Gründen.
  2. 12.2Während eines Ereignisses höherer Gewalt ruhen die betroffenen Pflichten, solange es andauert. Dauert es länger als 30 Tage, können beide Parteien vom betroffenen Teil des Auftrags zurücktreten, ohne schadenersatzpflichtig zu werden. Bezahlte Beträge für nicht erbrachte Leistungen werden erstattet.

13. Verwendung der Kampagne als Referenz

  1. 13.1Hyde Media darf die Kampagne fotografieren und filmen und die Aufnahmen zusammen mit Namen und Logo des Auftraggebers als Referenz auf der Website, in Präsentationen und in sozialen Medien verwenden.
  2. 13.2Wünscht der Auftraggeber dies nicht, teilt er es Hyde Media spätestens bei Kampagnenstart schriftlich mit.

14. Mediaagenturen und Subunternehmer

  1. 14.1Allfällige Agenturkommissionen oder Rabatte werden separat vereinbart und gelten nur für die Mediamiete – nicht für Produktion, Montage, Gebühren und andere Kosten.
  2. 14.2Hyde Media kann die Leistungen ganz oder teilweise durch Subunternehmer erbringen lassen, etwa durch Druckereien und Montagefirmen. Hyde Media steht für deren Arbeit wie für die eigene ein.

15. Datenschutz

Hyde Media bearbeitet Personendaten der Kontaktpersonen des Auftraggebers, um den Vertrag durchzuführen und zu verwalten, und hält dabei das revidierte Bundesgesetz über den Datenschutz (revDSG) ein. Einzelheiten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

16. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

  1. 16.1Der Vertrag untersteht schweizerischem Recht, insbesondere dem Obligationenrecht. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (Wiener Kaufrecht, CISG) ist ausgeschlossen.
  2. 16.2Die Parteien bemühen sich, Streitigkeiten zunächst einvernehmlich zu lösen.
  3. 16.3Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Basel (Kanton Basel-Stadt).

17. Änderungen

Hyde Media kann diese AGB ändern. Änderungen gelten für Aufträge, die nach der Veröffentlichung bestätigt werden, und berühren bereits bestätigte Aufträge nicht.

18. Kontakt

  • —Hyde Media
  • —UID: CHE-357.381.787
  • —Marktgasse 8, 4051 Basel, Schweiz
  • —E-Mail: theodor.staal@hydemedia.ch
  • —Telefon: +41 77 233 81 21
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